| Teilnahmebedingungen |
Für betreute Kinder- und Jugendfreizeiten1. Veranstalter Das Jugendferienwerk Mannheim e.V., im Folgenden Jugendferienwerk genannt, führt in Zusammenarbeit mit mehreren Partnern internationale Jugendbegegnungen, Sport- und Aktivfreizeiten, Sprachreisen sowie Gruppen- und Klassenfahrten im In- und Ausland durch.
2. Teilnehmerkreis Teilnahmeberechtigt an Kinder- und Jugendfreizeiten sind Kinder und Jugendliche, deren Alter den jeweils im Prospekt angegebenen Altersstufen bei Reiseantritt entspricht.
3. Anmeldung Die Anmeldung ist erst rechtswirksam, nachdem sie vom Jugendferienwerk schriftlich bestätigt worden ist. Sie kann entweder auf dem Postweg mit einem vollständig ausgefüllten Anmeldeformular, persönlich während der Öffnungszeiten oder auch per Telefax oder E-Mail erfolgen. Die Anzahlung beträgt 10% des ausgeschriebenen Reisepreises. Per Telefax oder E-Mail übermittelte Anmeldeformulare gelten als unverbindlich und bedeuten keinen Anspruch auf eine feste Reservierung bis zum Eingang der Anzahlung oder der Bankeinzugsermächtigung. Diese muss innerhalb von 5 Tagen nach Übergabe des Reisepreissicherungsscheins erfolgen. Bei Minderjährigen muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Der Veranstalter geht grundsätzlich davon aus, dass der/die andere Erziehungsberechtigte über diese Anmeldung informiert worden ist und ebenfalls einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten übernehmen die Haftung für sämtliche Verpflichtungen des Teilnehmers aus dem Vertragsverhältnis als Gesamtschuldner. Verbindliche telefonische Vorreservierungen sind nicht möglich. Ist die ausgewählte Reise belegt, besteht die Möglichkeit der Aufnahme in eine Warteliste ohne Anzahlung. Wir können die Unterbringung eines „Pärchens" in ein Doppelzimmer bzw. Zweipersonen-Zelt nur dann ermöglichen, wenn mindestens ein Partner volljährig ist und uns für den anderen die schriftliche Einwilligungserklärung der Eltern vorliegt. Soweit besonders vermerkt (siehe Anmeldung S. 32 unter „Unterbringung falls möglich mit"), sind wir bemüht, Freunde gemeinsam unterzubringen. Die benötigten persönlichen Daten werden für eigene Verwaltungszwecke gespeichert.
4. Bezahlung Der jeweilige Restbetrag, soweit uns hierüber keine Einzugsermächtigung vorliegt, ist ohne besondere Aufforderung bis zum 30. Tag vor Reisebeginn unter Angabe von Namen, Vornamen und Buchungsnummer einzuzahlen (Bank- bzw. Postüberweisung, Scheck- oder Barzahlung).
5. Mitwirkungspflicht a) Als Teilnehmer des Jugendferienwerks muss man sich darüber im Klaren sein, dass man in einer Gruppe lebt und die Regeln dieser Gemeinschaft anzuerkennen hat. Die Anweisungen der Betreuer sind grundsätzlich zu befolgen. Bei einigen Reisen des Jugendferienwerks ist es üblich, dass die Teilnehmer für Sauberkeit und Ordnung mitverantwortlich sind und sich gegebenenfalls an Gemeinschaftsdiensten beteiligen. Unsere Teilnehmer sollten nicht die totale Freiheit erwarten. Wir möchten darauf hinweisen, dass auch auf Freizeiten im Ausland das deutsche Jugendschutzgesetz gilt. b) Die Teilnehmer müssen grundsätzlich im Besitz eines gültigen Kinderausweises, Personalausweises oder Reisepasses sein. Teilnehmer, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, müssen sich selbst über die Einreisebestimmungen (z.B. Visumspflicht) des Ziellandes genau erkundigen. Im Fall eines eigenen Verstoßes gegen die Einreisebestimmungen des Ziellandes, der die Durchführung der Reise für sie unmöglich macht, oder erheblich beeinträchtigt, haben Teilnehmer bzw. deren Erziehungsberechtigte keinerlei Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises. c) Jeder Teilnehmer ist gehalten, bei auftretenden Schwierigkeiten alles ihm zumutbare zu tun, um zu deren Behebung beizutragen und den entstehenden Schaden für alle Beteiligten so gering wie möglich zu halten. Insbesondere ist er verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung mitzuteilen. Diese ist beauftragt für Abhilfe zu sorgen, soweit dies möglich ist. Kommt ein Teilnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, so stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. d) Ansprüche nach den § 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches sowie die sonstigen vertraglichen Ansprüche auf der Basis des zwischen den Parteien geschlossenen Reisevertrages hat der Reiseteilnehmer innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber dem Jugendferienwerk Mannheim e.V. geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn der Reiseteilnehmer die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten konnte. e) Die vertraglichen Ansprüche des Reisenden gemäß Ziffer 5d) verjähren abweichend von der gesetzlichen Regelung in § 651 c bis f des Bürgerlichen Gesetzbuches innerhalb eines Jahres nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem Jugendferienwerk Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis das Jugendferienwerk die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
6. Änderungen und Umbuchungen Sämtliche Angaben über Leistungen, Programme, Termine, Fahrzeiten, Preise und Reisebedingungen entsprechen dem Stand bei Drucklegung. Wir behalten uns spätere Änderungen vor. Für jede Umbuchung und Namensänderung berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 €.
7. Rücktritt durch den Teilnehmer Der Rücktritt von einer gebuchten Reise kann jederzeit vor Reisebeginn erfolgen. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Jugendferienwerk. Dem Teilnehmer wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bei minderjährigen Teilnehmern muss diese Rücktrittserklärung von einem der Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Tritt ein Teilnehmer aus Gründen zurück, die wir nicht zu vertreten haben, so sind wir berechtigt, als Schadensersatz folgende Stornokosten zu berechnen, es sei denn, der Teilnehmer weist nach, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist: - Bis 60 Tage vor Reiseantritt 10% des Reisepreises, mindestens jedoch 50,00 € - Bis 31 Tage vor Reiseantritt 40% des Reisepreises - Bis 24 Stunden vor Reiseantritt 80% des Reisepreises - Ab 24 Stunden vor Reiseantritt bzw. bei unangekündigtem Nichtantritt (No show) bzw. vorzeitigem Reiseabbruch 95 % des Reisepreises. Stellt der zurücktretende Teilnehmer bis spätestens 15 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson, so können die bereits von ihm eingezahlten Beträge gegen eine Umbuchungsgebühr von 25,00 € auf den Ersatzmann übertragen werden, vorausgesetzt, dass dieser den besonderen Erfordernissen der Reise (Alter, Gesundheit...) entspricht.
8. Rücktritt durch den Veranstalter Wenn eine ausgeschriebene Reise wegen höherer Gewalt, ungenügender Beteiligung (bis spätestens 30 Tage vor Reisebeginn) oder aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich des Jugendferienwerks fallen, vom Veranstalter abgesagt wird, besteht nur Anspruch auf die Rückerstattung der bereits eingezahlten Beträge. Bei nicht rechtzeitiger Zahlung des Reisepreises und erfolgloser angemessener Nachfristsetzung behält sich das Jugendferienwerk das Recht vor, unter Berechnung der obigen Stornokosten selbst vom Reisevertrag zurückzutreten. Bei groben Verstößen gegen die Anweisungen der Reiseleitung sowie bei Gewalttätigkeit, Vandalismus und Radikalismus sowie bei Drogen- bzw. Alkoholmissbrauch können Teilnehmer auf Kosten ihrer Erziehungsberechtigten bzw. im Falle von Volljährigen ohne Begleitung auf eigene Kosten vorzeitig heimgeschickt werden. Bei vorzeitiger Heimreise bzw. bei verspäteter eigener Anreise besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Rückerstattung des Reisepreises.
9. Reiseschutz Im Reisepreis sind in der Regel keine besonderen Versicherungen enthalten. Eine ausreichende Versicherung ist für alle Reisen aus diesem Prospekt obligatorisch. Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Versicherung der Europäischen Reiseversicherung. Die jeweiligen Versicherungsprämien sind bei Buchung fällig.
10. Haftung Bei jeder Anmeldung wird vorausgesetzt, dass der Teilnehmer gesund ist und an sportlichen Aktivitäten teilnehmen kann. Die Erziehungsberechtigten verpflichten sich, dem Veranstalter spätestens eine Woche vor Reisebeginn eine Person ihrer Wahl schriftlich (Name, Vorname, Anschrift, Telefon) zu nennen, welcher ihr Kind bei Ausschluss, Unfall, Krankheit und sonstigen Notfällen, die eine vorzeitige Heimreise erfordern, in ihrer Abwesenheit anvertraut werden kann. Werden von Teilnehmern bzw. ihren Erziehungsberechtigten körperliche oder geistige Behinderungen, die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, ansteckende Krankheiten, Allergien und Ähnliches verschwiegen, übernimmt das Jugendferienwerk ihnen gegenüber keine Haftung. Für alle durch die Teilnehmer grob fahrlässig und vorsätzlich verursachten Sach- und Personenschäden behält sich das Jugendferienwerk das Recht vor, sie selbst bzw. ihre Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen) zum Schadenersatz heranzuziehen. Die minderjährigen Teilnehmer über 14 Jahre können an bestimmten Ferienorten nach Absprache mit den Betreuern kleine Wanderungen oder Einkaufsbummel in Gruppen von mindestens drei Personen selbständig unternehmen, für welche das Jugendferienwerk und seine Reiseleiter weder eine Aufsichtspflicht, noch eine Haftung übernehmen. Die Haftung des Jugendferienwerks ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers, der kein Körperschaden ist, weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit das Jugendferienwerk für einen, dem Teilnehmer entstehenden Schaden, allein wegen eines Verschuldens eines seiner Leistungsträger verantwortlich ist. Nicht im Reisepreis enthaltene Ausflüge, Bootsfahrten, sportliche Aktivitäten, Führungen und andere Sonderveranstaltungen, die während des Aufenthaltes angeboten werden, sind Fremdleistungen, für welche das Jugendferienwerk keine Haftung übernimmt.
11. Anerkennung dieser Bedingungen Mit der Buchung einer Reise aus diesem Katalog werden diese Teilnahmebedingungen ohne Vorbehalt anerkannt.
12. Gerichtsstand Als Gerichtsstand gilt, soweit dies gesetzlich zulässig ist und der jeweiligen Ausschreibung entspricht, Mannheim als Sitz des Veranstalters.
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